Der Deutscher Tourismusverband (DTV, Bonn) hat bundeseinheitliche Qualitätskriterien für die freiwillige Klassifizierung von Privatzimmern (nicht-konzessionierte Anbieter mit bis zu acht Betten), Ferienhäusern und Ferienwohnungen entwickelt. Die Durchführung der Klassifizierung obliegt der örtlichen Fremdenverkehrsinstitution. Die im Verzeichnis mit Sternen gekennzeichneten Betriebe haben an einer freiwilligen Klassifizierung für Ferienwohnungen und Privatzimmer teilgenommen. Die nicht mit Sternen versehenen Betriebe haben sich nicht beteiligt. Ein Rückschluss auf ihren Ausstattungsstandard ist damit jedoch nicht verbunden.
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Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes mit einfachem Komfort.
Die erforderliche Grundausstattung ist vorhanden und in gebrauchsfähigem
Zustand. Altersbedingte Abnutzung ist erlaubt, bei insgesamt vorhandenem solidem
Komfort.
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Zweckmäßige und gute Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Die Ausstattung
muss in einem guten Erhaltungszustand sein, bei guter Qualität. Die
Funktionalität steht im Vordergrund bei gepflegtem Gesamteindruck.
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Gute und wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Ausstattung von besserer
Qualität. Optisch ansprechender Gesamteindruck, wobei auf Dekoration und
Wohnlichkeit Wert gelegt wird.
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Hochwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ausstattung in gehobener
und gepflegter Qualität. Aufeinander abgestimmter optischer Gesamteindruck von
Form und Materialien. Lage und Infrastruktur des Hauses genügen gehobenen
Ansprüchen.
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(nur bei Ferienwohnungen)
Erstklassige Gesamtausstattung mit besonderen Zusatzleistungen im Servicebereich
und herausragende Infrastruktur des Objektes. Großzügige Ausstattung in
besonderer Qualität. Sehr gepflegter und exklusiver Gesamteindruck mit allem
technischen Komfort, der das Objekt selbst und die Umgebung mit einschließt.
Sehr guter Erhaltungs- und Pflegezustand.